Ingenieurbüro für Schäden an Gebäuden

SiGe-Koordination

Die im Juni 1998 in Kraft getretene Baustellenverordnung verpflichtet die Bauherren dazu, als Auftraggeber von Baumaßnahmen, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass bereits im Vorfeld der Bauausführung bzw. Bauplanung Gefahrensituationen erkannt und entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Darüber hinaus ist der Bauherr verpflichtet, die Durchführung der Baumaßnahme durch einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator überwachen zu lassen und darauf hinzuwirken, dass gefährliche Situationen abgewendet werden.

Die genannten Maßnahmen sollen einen Beitrag dazu leisten, den Arbeitsplatz des Bauarbeiters stärker als bisher von der Sicherheit her zu planen und zu überwachen, um hierdurch der hohen Zahl von Unfällen und sonstigen Gesundheitsgefahren auf der Baustelle entgegenzuwirken. Ein wesentlicher Schwerpunkt für tödliche Unfälle auf Baustellen sind Absturzunfälle. Hier handelt es sich insbesondere um Stürze von hochgelegenen Arbeitsplätzen wie z.B. von Gerüsten.

Wir übernehmen für den Bauherren die Pflichten der Baustellenverordnung bedarfsgerecht und effizient.

© Christoph Blattert-Blüm - Dipl.-Ing.(FH) -
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Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung (Planung und Baubetreuung)

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